Dürfen Süßigkeiten an Besucher verteilt werden? Dürfen diese auch am Stand ausliegen? Müssen diese verpackt sein?
Dürfen Süßigkeiten an Besucher verteilt werden? Dürfen diese auch am Stand ausliegen? Müssen diese verpackt sein?
Es dürfen sowohl verpackte als auch unverpackte Geschmacksproben ausgegeben werden. Selbstbedienung (z. B. aus einer Schale mit mehreren Geschmacksproben) ist zulässig, sofern das Muster verpackt ist.
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