Verkostungen am Messestand sind zulässig und können entweder im Rahmen einer Besprechung an einem Tisch oder aber auch als Abgabe von Geschmacksproben am Info-Counter erfolgen. Die Produkte müssen vom Standpersonal unter Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften ausgegeben werden. Dabei dürfen sowohl verpackte als auch unverpackte Geschmacksproben ausgegeben werden. Selbstbedienung (z. B. aus einer Schale mit mehreren Geschmacksproben) ist zulässig, sofern das Muster verpackt ist.

Aussteller, die in ihrer Standküche Speisen für ihre Messegäste zubereiten (kein professionelles Catering) dürfen dies entlang der Vorgaben in der Gastronomie umsetzen.
Wir bitten darum, auch die Hygieneerfordernisse an den Tischoberflächen (regelmäßiges Wischen nach Gastwechsel) zu berücksichtigen.