Aussteller, deren Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, müssen sich unverzüglich auf direktem Weg in Quarantäne begeben. Außerdem empfehlen wir, Personen zu unterrichten, zu denen in den vergangenen vier Tagen vor der Durchführung des Tests bzw. seit Durchführung des Tests ein enger persönlicher Kontakt bestand.