Ja, hier gibt es keine Einschränkungen aufgrund der Größen der Messehallen.

Während der Auf-/Abbauphase gelten die allgemeinen Vorgaben des Arbeitsschutzes. Hier gelten insbesondere die üblichen Pflichten zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gem. Arbeitsschutzgesetz und die allgemeinen Unterweisungspflichten.

Als allgemeine Maßnahmen gelten beim Auf-/Abbau u. a. das Vorhalten von Desinfektionsmittel und die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de; Arbeitsschutzverordnung; SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln).